Rückgabe & Übernahme

Werden bei der Rückgabe Schäden in Rechnung gestellt?

Normale Gebrauchsspuren sind kein Problem – sie gehören zur normalen Abnutzung und werden nicht verrechnet.

Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen und nicht von der Vollkaskoversicherung gedeckt sind oder oberhalb des vereinbarten Selbstbehalts liegen, müssen allerdings in Rechnung gestellt werden. Bei der Rückgabe prüfen wir das Fahrzeug gemeinsam – transparent und fair.