1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) regeln das Verhältnis zwischen der simpcar ag, Heidmoosweg 15, 3049 Säriswil, (nachfolgend „simpcar“ genannt) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt).

 

2. Vertragsbestandteile

Die Einzelheiten der vertraglich vereinbarten Leistungen werden in einer schriftlichen Vereinbarung zwischen der simpcar und dem Kunden (nachfolgend „Vereinbarung“ genannt) festgelegt. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen AGB und dem Vertrag geht letzterer vor. Diese AGB bzw. Verträge beziehen sich auf alle Aspekte allgemeiner persönlicher Mobilitätsleistungen sowie gesonderte Versicherungsleistungen auf Basis individueller Allgemeiner Geschäftsbedingungen gegenüber Drittanbietern.

 

3. Vertragsabschluss

Der Vertragsabschluss setzt voraus, dass es sich bei dem Kunden um eine geschäftsfähige natürliche oder juristische Person mit ständigem Wohnsitz respektive Firmensitz in der Schweiz oder Fürstentum Lichtenstein handelt, welcher über einen gültigen Führerausweis der entsprechenden Fahrzeugklasse verfügt sowie nach Ermessen von simpcar über eine ausreichende Bonität verfügt. simpcar behält sich das Recht vor, Bonitätsanfragen sowie Wirtschaftsauskünfte (Betreibungsregisterauszug etc.) über den Kunden einzuholen.

Der Kunde verpflichtet sich verschiedene Angaben zu seiner Person und seinen finanziellen Verhältnissen zu äussern und entsprechende Unterlagen einzureichen. simpcar schliesst Verträge mit dem Kunden nach eigenem Ermessen ab.

Im Falle einer positiven Entscheidung stellt simpcar dem Kunden über den Internetlink auf der Website einen vorab unterzeichneten Vertrag mit Zugang zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Tarifbestimmungen, Versicherungen und/oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Dritter sowie Rücknahmerichtlinien und die Datenschutzerklärung zur Verfügung (www.simpcar.ch/datenschutzbestimmungen).

Der Vertrag kommt zustande, falls der Kunde dem vorab unterzeichneten Vertrag zustimmt.

 

4. Beschreibung der Fahrzeugbestellung

simpcar stellt dem Kunden im Rahmen ihrer Dienstleistung für die vereinbarte Leistungsdauer ein Fahrzeug (Ziffer 5) zur persönlichen Nutzung zur Verfügung. Die Dienstleistungen umfassen mehrere Aspekte, die im Folgenden beschrieben werden.

Der Kunde zahlt der simpcar, die im Vertrag vereinbarte monatliche Abonnementgebühr (allgemeine Leistung) (nachfolgend „Abonnementgebühr“; Ziffer 18).

 

5. Fahrzeuge

simpcar liefert das Fahrzeug zum vereinbarten Vertragstermin an den Kunden, sofern der Kunde seinen Verpflichtungen gemäss Ziffer 17 und 18 nachgekommen ist. Die Leistungsfrist beginnt mit der Übergabe des Fahrzeugs.

Bei der Übergabe des Fahrzeugs hat der Kunde sicherzustellen, dass der in der Liefervereinbarung mit simpcar angezeigte Kilometerstand korrekt ist, das Auto vollgetankt ist und der Zustand des Fahrzeugs wie vereinbart ist; allfällige nicht schriftlich erfassten Mängel sind unverzüglich innerhalb 24h zu melden. Erfolgt keine Benachrichtigung, gilt das Fahrzeug als ordnungsgemäss geliefert. Das Fahrzeug wird bei der Abholung/Lieferung vor Ort protokolliert und allfällige Mängel, die die Verkehrssicherheit sowie die Sicherheit des Kunden nicht beeinträchtigen, werden festgehalten. Wird das Fahrzeug nicht rechtzeitig an den Kunden geliefert, hat dieser keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Ersatz, es sei denn, simpcar hat dies zu vertreten.

simpcar behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, falls der Kunde die Abnahme des Fahrzeugs zum vereinbarten Termin nicht annimmt. In diesem Fall schuldet der Kunde simpcar eine Pauschale von zwei Monatsmieten oder mindestens CHF 1'500.00; vorbehalten bleiben ausdrücklich zusätzliche Entschädigungsansprüche.

simpcar behält sich während der gesamten Vertrags- und Leistungsdauer das alleinige Verfügungsrecht über das Fahrzeug vor. Insbesondere ist simpcar jederzeit berechtigt das Fahrzeug vom Kunden zurückzuverlangen und durch ein gleichwertiges Fahrzeug (gleicher Kategorie) zu ersetzen. Als Eigentümer oder Vertreter des Eigentümers des Fahrzeugs behält sich simpcar zudem das Recht vor, das Fahrzeug jederzeit zu besichtigen bzw. zu inspizieren. Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet und gewährt der simpcar unwiderruflichen Zugang zum Standort des Fahrzeugs. Ergibt eine Untersuchung, dass der Kunde gegen die Bestimmungen dieses Vertrags verstossen hat, hat der Kunde die entsprechenden Kosten zu tragen.

Privatkunden dürfen das Fahrzeug nur für persönliche Zwecke nutzen. Das Fahrzeug darf nicht für Geschwindigkeits-, Ausdauer-, Geschicklichkeits- oder sonstige Wettbewerbe, für den Transport gefährlicher Güter oder für Fahrsicherheitstrainings oder ähnliche Zwecke genutzt werden. Für Firmenkunden ist die Zurverfügungstellung des Fahrzeugs an einen Mitarbeitenden für den Arbeitsweg und den zum privaten Gebrauch im Rahmen einer entsprechenden Überlassungsvereinbarung (Geschäftsfahrzeug) eingeschlossen. Ferner sind keine Personentransporte gegen Entgelt zu unternehmen (z.B. Taxifahrten, Uber-Fahrten und dergleichen), andere Fahrzeuge zu ziehen oder zu bewegen. Das Fahrzeug kann nach vorgängiger schriftlicher Bestätigung durch simpcar für Trainingsfahrten im Rahmen der Zweiphasenausbildung (WAB) verwendet werden.

Die Anzahl der in der monatlichen Zahlung enthaltenen monatlichen Kilometer sowie die Vergütung werden im Vertrag festgelegt. simpcar kann auf Wunsch des Kunden während der Abonnementslaufzeit eine Änderung der vertraglichen monatlichen Kilometerleistung – gegen entsprechende Anpassung des Entgelts – vereinbaren.

Bei Rückgabe des Fahrzeugs werden etwaige zusätzliche Kilometer in der Regel anhand des Kilometerzählers des Fahrzeugs berechnet. Die Abrechnung erfolgt im Rahmen der Schlussabrechnung. Etwaige Fehlbeträge, also ungenutzte Kilometer des Abos, werden dem Kunden nicht gutgeschrieben. Bei einer deutlichen Erhöhung der Abo-Kilometer im Vertrag behält sich simpcar das Recht vor, dem Kunden die entsprechenden vorher entstandenen Mehrkilometer in Rechnung zu stellen. simpcar kann dem Kunden das Recht einräumen, die Vertragsbedingungen ab Beginn des Leistungszeitraums rückwirkend anzupassen (d.h. die Abonnementkilometer zu erhöhen und die monatliche Gebühr entsprechend anzupassen) und zwar im Rahmen der zusätzlichen monatlichen Rechnung, die auf der vereinbarten monatlichen Gebühr berechnet wird. Eine Differenz zwischen der bis zum Zeitpunkt der Vertragsanpassung gezahlten Monatsgebühr und der rückwirkend angepassten Gebühr wird mit der nächsten Monatsrechnung fällig.

Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug jederzeit sorgfältig zu nutzen. Insbesondere ist er verpflichtet, die Verkehrsregeln und die Vorschriften der Strassenverkehrsregeln stets einzuhalten. Fahren unter Beeinträchtigung durch Alkohol, Drogen oder Betäubungsmittel oder unter eingeschränktem Fahrvermögen (z. B. Müdigkeit oder Krankheit) sind nicht erlaubt. Der Kunde beachtet bei der Nutzung des Fahrzeugs die einschlägigen technischen Vorschriften und Nutzungsregeln und hält das Fahrzeug während der gesamten Nutzungsdauer sauber. Das Fahrzeug ist stets in betriebs- und verkehrssicherem Zustand zu halten. Als Verschmutzung in diesem Sinne zählt unter anderem der Transport von Tieren ohne Transportbox.

Das Rauchverbot ist strikt einzuhalten; Rauchen im Fahrzeug kann zu Schäden am Fahrzeug führen und vermeidbare Kosten bei der Rückgabe des Fahrzeugs an simpcar verursachen. Mit dem Fahrzeug ist sorgfältig, rücksichtsvoll und umweltbewusst umzugehen; simpcar erwartet ein defensives und vorhersehbares Fahren. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug in gutem Zustand und für jede Fahrt geeignet zu halten.

Der Kunde ist verpflichtet, geeignete und verantwortungsvolle Diebstahlschutzmassnahmen (Verriegeln von Türen und Fenstern) zu ergreifen. Der Kunde darf keine optischen oder technischen Veränderungen am Fahrzeug vornehmen oder selbst Reparaturen, Wartungsarbeiten, Reifenwechsel oder Servicearbeiten durchführen. Eine Fahrzeugbeschriftung kann nach Absprache mit simpcar vorgenommen werden. Das Fahrzeug ist mit einem Tracker ausgestattet, der Daten überträgt. Dieser darf nicht deaktiviert oder entfernt werden.

Dritte dürfen das Fahrzeug ebenfalls nutzen (sog. Nutzungsberechtigte / Mehrfahrer erlaubt, insofern sie alle notwendigen Bedingungen erfüllen). Der Kunde stellt sicher, dass der Nutzungsberechtigte sämtliche Pflichten dieser Vereinbarung stets erfüllt und ist für die vertragsgemässe Nutzung alleine verantwortlich.

Das Fahrzeug darf hauptsächlich in der Schweiz gefahren werden. Im Ausland ist einzig die Nutzung durch den Kunden oder durch Personen mit Wohnsitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein zulässig.

Der Versicherungsschutz gilt für Europa und die ans Mittelmeer angrenzenden Staaten, mit der Ausnahme von Georgien, Armenien, Aserbaidschan, Russischer Föderation, die Halbinsel Krim, Weissrussland, Syrien und Kasachstan. Ebenso sind jegliche Fahrten in Kriegsgebieten untersagt. Die Verletzung dieser Klausel stellt eine wesentliche Vertragsverletzung dar, welche simpcar zur sofortigen Vertragsauflösung berechtigt

Wenn der Kunde ins Ausland reist, ist er verpflichtet, zusätzliche Dokumente und Sicherheitsausrüstung wie z.B. Warnwesten im Fahrzeug mitzuführen. Es gelten auch spezielle Regelungen, die beachtet werden müssen, wie beispielsweise Vorschriften zur saisonalen Bereifung, wie die Winterreifenpflicht zu einem bestimmten Zeitpunkt.

 

6. Verkehrszulassung

simpcar stellt vor der Übergabe des Fahrzeugs an den Kunden die Verkehrszulassung sicher (Registrierung und Bereitstellung von Kennzeichen und Fahrzeugpapieren etc.).

 

7. Autobahnvignette

simpcar rüstet das Fahrzeug während der Mietdauer mit aktueller Autobahnvignette aus.

 

8. Reifen

Die Reifen werden von simpcar zur Verfügung gestellt.

Der Kunde ist verpflichtet, die gesetzlichen Vorschriften bezüglich Bereifung einzuhalten. Notwendige Reifenwechsel werden von einem von simpcar beauftragten Servicepartner (Partnergarage) oder der simpcar selbst nach vorheriger Rücksprache mit simpcar durchgeführt. simpcar vereinbart auf Wunsch des Kunden einen Termin mit dem jeweiligen Servicepartner. simpcar entscheidet individuell über die Grösse, den Hersteller, die Marke und das Material der Bereifung.

 

9. Reparaturen und Wartung

simpcar lässt Wartungen und Reparaturen durchführen. Der Kunde ist verpflichtet, die Gebrauchs-, Wartungs- und Reparaturanweisungen des Herstellers sowie etwaige behördliche Anordnungen (z. B. technische Prüfungen) zu befolgen. Notwendige Reparatur- und Wartungsarbeiten werden nur nach vorheriger Absprache mit simpcar und bei von simpcar benannten Servicepartnern (Partnerwerkstätten) durchgeführt.

 

10. 24h-Assistance Pannendienst und Ersatzfahrzeug

simpcar stellt dem Kunden, sofern aufgrund von Wartungs- oder Reparaturarbeiten sowie bei Unfall ein Bedarf besteht, ein Ersatzfahrzeug sowie den erforderlichen 24h- Pannendienst zur Verfügung. Falls Werkstattarbeiten am Fahrzeug länger als 2 Stunden dauern und es sich um Garantiearbeiten, Service und Inspektionen oder unverschuldeten Reparaturbedarf handelt, bietet simpcar dem Kunden während dieser Zeit ein Ersatzfahrzeug an, um sicherzustellen, dass der Kunde kein Fahrzeugausfall hat. Bei Werkstattarbeiten, die weniger als 2 Stunden dauern, sowie beim Wechsel der Reifen besteht kein Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug. Simpcar ist bestrebt, dem Kunden ein ebenwürdiges Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen, kann aber nicht garantieren, dass es sich dabei um ein gleichwertiges Fahrzeug handelt.

 

11. Motorfahrzeugsteuer

Das Fahrzeug ist auf simpcar oder anderen durch simpcar vertretenen Unternehmen eingelöst; simpcar zahlt die erforderlichen Motorfahrzeugsteuern.

 

12. Haftpflichtversicherung

Der Kunde und der Nutzungsberechtigte sind, über die von simpcar abgeschlossene Motorhaftpflichtversicherung versichert. Die Versicherung deckt Personen- und Sachschäden an Dritte bis zu CHF 100 Millionen ab. Es gelten die jeweiligen gesonderten Versicherungsbedingungen, in denen die versicherbaren Leistungen und Ausschlüsse der Versicherung im Einzelnen beschrieben sind. Der Kunde kann auf Anfrage und gegen eine gesonderte Vergütung die Grobfahrlässigkeit einschliessen.

 

13. Vollkaskoversicherung

simpcar versichert das Fahrzeug mit einer Vollkaskoversicherung. Diese Versicherung übernimmt die Kosten für die Reparatur des Fahrzeugs, einschliesslich der Scheinwerfer (einschliesslich Glas). Im Falle eines Totalschadens zahlt die Versicherung dem Eigentümer, den Wert des Fahrzeugs aus. Es gelten die jeweiligen Bedingungen der Einzelversicherung, in denen die Leistungen des Versicherers und die Ausschlüsse der Vollkaskoversicherung im Einzelnen beschrieben sind. Jedes Fahrzeug ist zusätzlich mit einer Parkschadenversicherung abgesichert.

 

14. Selbstbehalt und Haftung des Kunden

Bei Vertragsabschluss hat der Kunde die Möglichkeit den Selbstbehalt der betroffenen Versicherungsleistungen mit simpcar abzusprechen und gegen einen Aufpreis individuell anzupassen. Ausgenommen ist der Selbstbehalt der Haftpflichtversicherung für Lenker unter 25 Jahren. Grundsätzlich gilt folgender Selbstbehalt:

Haftpflichtversicherung: CHF 0.- (Lenker unter 25 Jahren CHF 1000.-)
Teilkaskoversicherung: CHF 0.-
Vollkasko: CHF 1000.-
Parkschaden: CHF 500.-

Wird eine Versicherungsleistung aufgrund fahrlässigen Verhaltens des Kunden ausgeschlossen oder gemindert, ist simpcar berechtigt, den Kunden für Schäden, die nicht durch die Versicherung gedeckt sind, haftbar zu machen.

 

15. Kaution

Zur Sicherung sämtlicher Ansprüche gegen simpcar aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis kann der Kunde vor Auslieferung des Fahrzeugs zur Zahlung einer Kaution verpflichtet werden. Die Höhe der Kaution wird im Vertrag festgelegt. simpcar kann zusätzlich vom Kunden während der Vertragslaufzeit eine Kautionszahlung verlangen, falls der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. simpcar ist berechtigt, alle Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Abwicklung des Vertrages mit dem Kunden ergeben, mit der Kaution zu verrechnen. Ohne Verrechnung wird die Kaution dem Kunden bei Rückgabe des Fahrzeugs zurückerstattet bzw. gutgeschrieben (ohne Verzinsung).

 

16. Entgelt

Der Kunde ist verpflichtet, die im Vertrag vereinbarte feste monatliche Mietgebühr (CHF inklusive Mehrwertsteuer) zu entrichten.

Für Personen, die das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann simpcar einen Zuschlag erheben.

Der Kunde ist verpflichtet, die Zahlungen fristgerecht zu leisten, auch wenn er das Fahrzeug aus verschiedenen Gründen nicht nutzen kann, wie zum Beispiel aufgrund von Wartungs- oder Reparaturarbeiten. Das Recht auf ein Ersatzfahrzeug ist in Ziffer 10 geregelt.

Die monatliche Rate wird immer im Voraus auf den Beginn eines Monats für den Folgemonat bezahlt. Der erste Abomonat beginnt mit dem Vertragsbeginn und somit mit dem Tag der Auslieferung/Abholung des Fahrzeugs. Vor Übergabe des Fahrzeugs sind die erste Monatsrate sowie die vereinbarte Kaution zu bezahlen.

Fortlaufende Kundenrechnungen werden monatlich standardmässig per E-Mail zugestellt. Auf Wunsch kann die Korrespondenz per Post erfolgen. Der Kunde muss die Rechnung innerhalb von 20 Tagen ab Rechnungsdatum bezahlen.

Der Kunde kommt mit der Vertragserfüllung in Verzug, falls die Rechnungen bei Fälligkeit nicht bezahlt wird. In diesem Fall behält sich simpcar das Recht vor, dem Kunden eine Gebühr von CHF 20.00 für die 2. Mahnung und von CHF 30.00 für die 3. Mahnung in Rechnung zu stellen.

Wenn der Kunde die offene Rechnung auch nach Erhalt von drei Mahnungen nicht vollständig bezahlt, hat simpcar das Recht, die Kaution erhöhen oder den Vertrag fristlos gemäss Abschnitt 21.1 zu kündigen. In diesem Fall wird das Fahrzeug umgehend zurückgenommen, und es werden folgende Kosten in Rechnung gestellt:

  1. Eine Pauschale in Höhe von CHF 750.00 für die entstehenden Aufwendungen im Zusammenhang mit der fristlosen Kündigung
  2. Kosten, die mit der Abholung oder Sicherstellung des Fahrzeugs verbunden sind, einschliesslich der Inanspruchnahme spezialisierter externer Dienstleister.
  3. Monatliche Pauschalbeträge bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit oder bis das Fahrzeug wieder im Besitz von simpcar ist.

Zusätzlich kann simpcar die offene Rechnung (einschliesslich Mahngebühren) einem Inkassobüro zur weiteren Bearbeitung übergeben. Der Kunde ist verpflichtet, nicht nur den Rechnungsbetrag zu begleichen, sondern auch sämtliche Kosten (insbesondere Inkassokosten) zu erstatten, die aufgrund des Zahlungsverzugs entstehen.

Der Kunde ist weiter verpflichtet sämtliche Zusatzaufwendungen, die im Zusammenhang mit seinen besonderen Wünschen entstehen (Reinigung, Neuausstellung der Fahrzeugpapiere und Kontrollschilderwechsel), der simpcar zu erstatten.

Wenn sich der anwendbare Steuersatz der Mehrwertsteuer während der Vertragslaufzeit ändert, werden die betroffenen Preise gemäss dem Überwälzungsgrundsatz angepasst. Dies umfasst die Abo-Gebühr sowie andere in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aufgeführte Gebühren.

Darüber hinaus erfolgt bei Einführung, Aufhebung oder Änderung der Höhe weiterer öffentlich-rechtlicher Abgaben ebenfalls eine Anpassung der betroffenen Preise. Das bedeutet, dass die Preise entsprechend angepasst werden, um diese Änderungen widerzuspiegeln.

 

17. Vertragsdauer, Dauer der Dienstleistungen

Der Vertrag sieht eine feste Vertragsdauer vor. Grundsätzlich gilt die im Vertrag vereinbarte Mietvertragsdauer. Nach Ablauf einer vereinbarten Mindestvertragsdauer ist eine monatliche Kündigung zulässig. Die Kündigung erfolgt diesfalls mit einer Frist von 30 Tagen auf Ende eines Monats und hat schriftlich zu erfolgen. Löst keine Partei den Vertrag auf, so verlängert sich dieser automatisch um einen weiteren Monat. Vorbehalten bleibt in allen Fällen das Recht einer vorzeitigen Auflösung gemäss Ziffer 19.1 oder bei Erreichen der Höchst-Vertragsdauer von vier Jahren.

 

18. Pflichten bei Vertragsende

Nach Vertragsbeendigung oder bei vorzeitiger Auflösung des Vertrags ist der Kunde verpflichtet, das Fahrzeug in einem ordnungsgemässen Zustand zurückzugeben, der der vereinbarten Kilometerleistung und dem Alter des Fahrzeugs entsprechendem Zustand entspricht. Dabei müssen sämtliches Zubehör, Dokumente (insbesondere der Fahrzeugausweis, die Bedienungsanleitung usw.) und Schlüssel vorhanden sein. Bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor sollte das Fahrzeug vollgetankt sein, bei Elektrofahrzeugen sollten die Batterien ausreichend aufgeladen sein.

Wenn der Kunde das Fahrzeug nicht rechtzeitig an dem von simpcar angegebenen Ort zurückgibt, ist simpcar berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Kunden abholen zu lassen. simpcar oder der von simpcar beauftragte Dritte dürfen das Grundstück oder die Räumlichkeiten, in denen sich das Fahrzeug befindet, betreten. Der Kunde schuldet simpcar eine Entschädigung in Höhe der monatlichen Pauschale pro rata für den Zeitraum zwischen dem vereinbarten Rückgabetermin und dem tatsächlichen Rückgabedatum. Der Kunde muss weiterhin seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllen.

Bei Fahrzeugabgabe und -rückgabe dokumentieren simpcar und der Kunde den Zustand des Fahrzeugs. Sollten sich simpcar und der Kunde bei der Fahrzeugrückgabe über den Zustand des Fahrzeugs uneinig sein, wird simpcar einen unabhängigen Gutachter mit der Begutachtung des Fahrzeugs beauftragen. Diese Gebühr wird dem Kunden vollumfänglich in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 20 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen.

Nach Rückgabe des Fahrzeugs erstellt simpcar eine Schlussabrechnung mit folgenden Elementen::

  • die Kosten für die Vertragsdauer,
  • die Kosten für die Überschreitung der Vertragskilometer,
  • die Kosten für die Behebung von Schäden am Fahrzeug, soweit sie nicht der normalen Abnutzung geschuldet sind,
  • die Kosten für Reinigung und Instandsetzung,
  • die Kosten für die Wiederbeschaffung von Dokumenten, Schlüsseln und Zubehör,
  • die Kosten für die Befüllung des Tanks bzw. Aufladung des Akkus.

Die Schlussrechnung ist innerhalb von 20 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen.

 

19. Vorzeitige Vertragsauflösung

simpcar ist berechtigt, den Vertrag ohne Angabe von Gründen vorzeitig zu kündigen, wenn

  • der Kunde mit den monatlichen Zahlungen im Rückstand ist und die offenen Rechnungen auch nach dritter Mahnung nicht vollständig beglichen hat,
  • das Fahrzeug seine Verkehrszulassung verliert, behördlich beschlagnahmt oder aus anderen Gründen eingezogen wird,
  • das Fahrzeug mutmasslich für eine Straftat verwendet wurde, wobei ein dringender Tatverdacht ausreicht,
  • andere Umstände eintreten, die die Durchsetzung der Rechte von simpcar gefährden oder erschweren könnten,
  • eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse beim Kunden droht bzw. schon eingetreten ist,
  • die Handlungsfähigkeit des Kunden eingeschränkt ist,
  • eine Versicherung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht abgeschlossen werden kann bzw. der Versicherungsschutz entfällt,
  • das Fahrzeug einen Totalschaden erleidet,
  • der Kunde das Fahrzeug vertragswidrig nutzt,
  • der Kunde bei Abschluss des Vertrages falsche Angaben gemacht hat oder wichtige Angaben verschwiegen hat,
  • der Kunden seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, seinen Führschein verliert oder abgibt,
  • der Kunde eine Kooperation mit simpcar verweigert.

Der Kunde bzw. seine Rechtsnachfolger ist bzw. sind berechtigt, den Vertrag vorzeitig bzw. fristlos aufzulösen, falls

  • der Kunde das Fahrzeug aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr nutzen kann, sofern dieser Zustand nicht bloss vorübergehender Natur ist. Der Nachweis muss durch einen Arzt erfolgen,
  • der Kunde aufgrund einer dauernden, nicht selbstverschuldeten Erwerbslosigkeit seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann,
  • der Kunde seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt.

Grundsätzlich gelten die Pflichten bis Vertragsende. Der Kunde schuldet den vereinbarten Monatsbetrag bis zur ordentlichen Beendigung des Vertrages.

 

20. Informationspflichten

Der Kunde ist verpflichtet, simpcar über folgende Punkte umgehend zu informieren:

  • Änderung der Verhältnisse gegenüber dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Adresse, Namensänderung, Vormundschaft etc.),
  • Verlust und Entzug des Führerausweises
  • Reparatur- und Wartungsarbeiten; Reifenwechsel
  • Fahrzeugdefekte
  • Unfälle, Pannen, Schäden
  • Mögliche Pfändung oder Retention oder anderweitige Sicherstellung des Fahrzeugs
  • Delikte im Zusammenhang mit dem Fahrzeug,
  • Verlust des Fahrzeugs

Im Falle einer möglichen Sicherstellung des Fahrzeugs durch Dritte ist der Kunde verpflichtet, auf die Eigentumsrechte gemäss dem Mietvertrag und der vorliegenden Geschäftsbedingungen hinzuweisen. Der Kunde trägt alle Kosten, die simpcar für die Geltendmachung ihres Eigentums entstehen

 

21. Bussen, Geldstrafen

Der Kunde trägt alle Bussgelder, Strafen und alle sonstigen Kosten (einschliesslich Anwalts-, Gerichts- oder Verfahrenskosten und Ansprüche Dritter) im Zusammenhang mit Verstössen, Straftaten oder damit verbundenen Verfahren selbst.

simpcar ist verpflichtet und berechtigt, Behörden, Gerichten und sonstigen Dritten (sofern erforderlich) den Namen und die Anschrift des Kunden bzw. Nutzungsberechtigten mitzuteilen.

 

22. Datenschutz

simpcar verarbeitet personenbezogene Daten von Kunden oder Nutzungsberechtigten in Übereinstimmung mit dem geltenden Datenschutzrecht (DSG). Der Kunde nimmt die entsprechende Datenschutzerklärung (www.simpcar.ch/datenschutzbestimmungen) zur Kenntnis.

 

13. Haftung von simpcar

simpcar haftet ausschliesslich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für Schäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis entstehen. Jegliche Einschränkung der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs aufgrund von Service oder Reparaturen berechtigt den Kunden nicht zur Reduzierung der Abo-Gebühr oder zu anderen Entschädigungen.

 

24. Verrechnung und Abtretung

simpcar behält sich das Recht vor, ihre Forderungen mit eventuellen Gegenforderungen des Kunden zu verrechnen. Der Kunde kann von simpcar anerkannte oder gerichtlich rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen aus dem Vertrag mit der monatlichen Pauschale des Vertrags verrechnen. Anderweitige Verrechnungen sind für den Kunden jedoch nicht gestattet.

Es ist ausdrücklich erlaubt, dass simpcar diesen Vertrag oder die Rechte daraus ganz oder teilweise an Dritte abtritt oder als Sicherheit stellt. Diese Abtretung oder Sicherheitsstellung hat keine Auswirkungen auf den Inhalt des Vertrags oder die Verpflichtungen gegenüber dem Kunden. Eine solche Abtretung kann ohne spezielle Zustimmung des Kunden erfolgen. Falls erforderlich, verpflichtet sich der Kunde, alle erforderlichen Dokumente zu unterzeichnen und alle Formalitäten und Änderungen der Zahlungsanweisungen durchzuführen, die im Falle einer solchen Abtretung oder Sicherheitsstellung von ihm verlangt werden.

Jedoch ist der Kunde nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von simpcar berechtigt, diesen Vertrag oder die Rechte daraus ganz oder teilweise an einen Dritten abzutreten.

 

25. Schlussbestimmungen

simpcar ist berechtigt, diese AGB, Tarife, Standards oder Datenschutzbestimmungen jederzeit ohne Angabe von Gründen abzuändern.

Solche Änderungen werden dem Kunden per E-Mail, Begleittext auf dem Rechnungsbeleg oder per Post mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung schriftlich, gilt die Anpassung als angenommen.

simpcar kann über elektronische Kanäle (z. B. E-Mail, SMS usw.) mit vom Kunden angegebenen Adressen oder Telefonnummern kommunizieren. Elektronische Kommunikationskanäle sind in der Regel nicht vor unbefugtem Zugriff geschützt und bergen daher Risiken (z. B. fehlende Privatsphäre, Manipulation, Fehlleitung, Latenz, Viren etc.). simpcar haftet nicht für Schäden im Zusammenhang mit elektronischer Kommunikation zwischen ihr und dem Kunden.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Sollte eine Vertragsbestimmung ungültig oder nichtig sein, wird simpcar diese durch eine Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt. Dasselbe gilt für Lücken.

Für diese AGB und Verträge sowie für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt ausschliesslich das materielle Recht der Schweiz unter Ausschluss des Gesetzes über das Internationale Privatrecht.

Für sämtliche Auseinandersetzungen unter den Parteien gilt ausschliesslich der Gerichtsstand am Sitz von simpcar.

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